Geburt
Kommt Ihr Kind in Warendorf oder einem Ortsteil (Freckenhorst, Hoetmar, Einen, Müssingen, Milte, Velsen, Vohren) zur Welt, muss die Geburt dem Standesamt Warendorf angezeigt werden.
Über die Geburt Ihres Kindes geht automatisch eine Mitteilung zur Meldebehörde Ihres Wohnortes.
Wer zeigt die Geburt eines Kindes beim Standesamt an?
Die Geburt eines Kindes ist dem Standesamt innerhalb einer Woche anzuzeigen.
Die Anzeige der Geburt erfolgt in der Regel durch ein sorgeberechtigtes Elternteil, das Krankenhaus (entfällt in Warendorf), oder die Hebamme.
Wann muss die Vaterschaft anerkannt werden?
Grundsätzlich ist der Vater des Kindes der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist.
Sind Vater und Mutter nicht miteinander verheiratet, kann vor der Geburt die Vaterschaft anerkannt werden. Durch die Anerkennung treten verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Kind und Vater mit entsprechenden Rechten und Pflichten ein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Anzeige der Geburt
- Geburtsurkunde der Mutter
Mutter des Kindes ist verheiratet
- Eheurkunde der Mutter
Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
Hinweis: Es wird empfohlen sich beim Standesamt zu erkundigen, welche Urkunden und Bescheinigungen für die Anzeige der Geburt erforderlich sind.