Namensänderung
Das Namensrecht in Deutschland ist vom Grundsatz der Namenskontinuität geprägt. Änderungen des Vor- oder Familiennamens sind deshalb nur eingeschränkt möglich.
Bundesministerium des Innerin und für Heimat
Zur Namenänderung gehört der Austausch eines bestehenden Vor- und Familienamens und die Veränderung des bisherigen Namens in der Schreibweise. Für eine Namensänderung gibt es verschiedene Voraussetzungen.
Hinweis: Es wird empfohlen sich beim Standesamt zu erkundigen, welche Urkunden und Bescheinigungen für die Namensänderung erforderlich sind.