Standesamtliche Trauung
Ihre erste Adresse in Sachen Hochzeit
Wenn Liebe be(ur-)kundet wird und die dauerhafte Zusammengehörigkeit beim Standesamt registriert werden soll, dann ist das eine tolle Entscheidung - herzlichen Glückwunsch! Vorher müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt anmelden. Bei uns erfahren Sie alles rund um die Anmeldung zur Eheschließung in Warendorf.
Wer kann in Warendorf heiraten?
Alle Menschen dürfen in Warendorf heiraten. Dies ist unabhängig vom jeweiligen Wohnort oder Staatsangehörigkeiten. Lediglich die Prüfungsverfahren der sog. Ehefähigkeit unterscheiden sich in jedem Einzelfall.
Wo meldet man die Eheschließung an?
Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt immer am Wohnsitzstandesamt. In Warendorf kann diese beim Standesamt vorgenommen werden, sobald mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz in Warendorf hat. Hierbei ist es nicht von Bedeutung, ob dies der Haupt- oder Nebenwohnsitz ist.
Die Gültigkeit der Anmeldung zur Eheschließung beträgt 6 Monate. Möchten Sie an einem konkreten Wunschtermin heiraten, sollten Sie den Termin zur Eheschließung möglichst frühzeitig reservieren (max. 12 Monate im Voraus).
Wird die Eheschließung nur durch einen Partner oder eine Partnerin angemeldet, wird eine Vollmacht benötigt. Die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung können Sie weiter unten herunterladen:
Welche gesetzlichen Voraussetzungen müssen berücksichtigt werden?
Grundsätzlich kann jede Person eine Ehe eingehen, wenn sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, geschäftsfähig ist und keine Ehe besteht.
Welchen Namen nimmt man durch die Ehe an?
Ein Ehename kann bestimmt werden, ist jedoch nicht verpflichtend. Folgende Namensführung ist in der Ehe möglich:
- Wenn keine Bestimmung getroffen wird, behält jeder Ehegatte den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen (Geburts- oder Familienname). Ein Ehename kann auch noch nach der Eheschließung festgelegt werden. Eine Frist für die nachträgliche Bestimmung gibt es nicht.
- Ein gemeinsamer Ehename. Zum Ehenamen kann der Geburts- oder Familienname einer der Ehegatten bestimmt werden.
- Doppelname: Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Ein Doppelname kann auch noch einmalig zu einem späteren Zeitpunkt bestimmt oder abgelegt werden. Eine Frist gibt es nicht.
Wann kann man heiraten?
Für die Terminabstimmung richten Sie sich bitte direkt an das Standesamt. Wir sind bemüht, Ihre Terminwünsche zu berücksichtigen.
Welche Unterlagen sind notwendig?
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (Diese Urkunde dient dem Nachweis der Herkunft und ist beim Geburtsstandesamt gegen eine Gebühr erhältlich.)
Wenn einer der Verlobten nicht in Warendorf wohnt, wird zusätzlich eine Aufenthaltsbescheinigung des Wohnortes (erweiterte Meldebescheinigung) benötigt.
Wenn Sie geschieden oder verwitwet sind, ist folgendes Dokument zusätzlich vorzulegen:
- Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe bzw. Sterbeurkunde des letzten Ehegatten
Wenn Sie gemeinsame minderjährige Kinder haben:
- Geburtsurkunde des Kindes oder der Kinder
Für Personenstandsfälle, die vom Standesamt Warendorf beurkundet wurden (z. B. Geburt oder vorherige Ehe in Warendorf), müssen für die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Warendorf keine Urkunden im Vorfeld beschafft werden.
Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger:
Bei ausländischen Mitbürgern und Mitbürgerinnen wird eine Geburtsurkunde mit Elternangabe, die von einem vereidigten Dolmetscher in die deutsche Sprache übersetzt wurde, benötigt. In jedem Fall muss der Reisepass und die erweiterte Meldebescheinigung vorgelegt werden, welche beim Einwohnermeldeamt zu beziehen ist. Zudem wird noch ein Ehefähigkeitszeugnis aus dem jeweiligen Heimatland oder ggf. ein Nachweis über den aktuellen Familienstand benötigt.
In den folgenden Fällen wird dringend empfohlen, sich persönlich oder telefonisch über die vorzulegenden Unterlagen zu erkundigen:
- Wenn einer der Partner bereits verheiratet gewesen ist.
- Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind.
- Wenn mindestens einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt.
- Wenn mindestens einer der Heiratswilligen nicht im Bundesgebiet geboren ist.
Kosten für die standesamtliche Trauung
Hier finden Sie eine Übersicht der standesamtlichen Gebühren.
Anmeldung der Eheschließung Prüfung der Ehefähigkeit 40,00€
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 66,00€
Nachprüfung der Ehefähigkeit bei der Eheschließung vor einem anderen Standesamt als das, welches die Anmeldung der Eheschließung entgegengenommen hat 40,00€
Nachprüfung der Ehefähigkeit bei der Eheschließung vor einem anderen Standesamt als das, welches die Anmeldung der Eheschließung entgegengenommen hat, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 66,00 € Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn deutsches Recht zu beachten ist 40,00€
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 66,00€
Benutzung der Personenstandsbücher
Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Ehe-, Geburten- oder Sterberegister10,00€
Auskunft aus einem Register 6,00€
Erteilung einer Personenstandsurkunde 10,00€
Erteilung jeder weiteren gleichen und gleichzeitig ausgestellten Personenstandsurkunde 5,00€
Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung 9,00€
Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften (z.B. Wiederannahme des
Geburtsnamens)21,00€
Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides statt 21,00€
Eheschließung Außerhalb der üblichen Öffnungszeiten 66,00€
Eheschließung außerhalb der Amtsräume des Rathauses 40,00€
Hinweis: Es wird empfohlen sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, welche Urkunden und Bescheinigungen für die Anmeldung einer Eheschließung erforderlich sind.