Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (Diese Urkunde dient dem Nachweis der Herkunft und ist beim Geburtsstandesamt gegen eine Gebühr erhältlich.)
Wenn einer der Verlobten nicht in Warendorf wohnt, wird zusätzlich eine Aufenthaltsbescheinigung des Wohnortes (erweiterte Meldebescheinigung) benötigt.
Wenn Sie geschieden oder verwitwet sind, ist folgendes Dokument zusätzlich vorzulegen:
- Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe bzw. Sterbeurkunde des letzten Ehegatten
Wenn Sie gemeinsame minderjährige Kinder haben:
- Geburtsurkunde des Kindes oder der Kinder
Für Personenstandsfälle, die vom Standesamt Warendorf beurkundet wurden (z. B. Geburt oder vorherige Ehe in Warendorf), müssen für die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Warendorf keine Urkunden im Vorfeld beschafft werden.
Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger:
Bei ausländischen Mitbürgern und Mitbürgerinnen wird eine Geburtsurkunde mit Elternangabe, die von einem vereidigten Dolmetscher in die deutsche Sprache übersetzt wurde, benötigt. In jedem Fall muss der Reisepass und die erweiterte Meldebescheinigung vorgelegt werden, welche beim Einwohnermeldeamt zu beziehen ist. Zudem wird noch ein Ehefähigkeitszeugnis aus dem jeweiligen Heimatland oder ggf. ein Nachweis über den aktuellen Familienstand benötigt.
In den folgenden Fällen wird dringend empfohlen, sich persönlich oder telefonisch über die vorzulegenden Unterlagen zu erkundigen:
- Wenn einer der Partner bereits verheiratet gewesen ist.
- Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind.
- Wenn mindestens einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt.
- Wenn mindestens einer der Heiratswilligen nicht im Bundesgebiet geboren ist.