Luftaufnahme der Warendorfer Altstadt

Sterbefall

Sterbefall

Ereignet sich ein Sterbefall in Warendorf oder einem Ortsteil (Freckenhorst, Hoetmar, Einen, Müssingen, Milte, Velsen, Vohren), muss dieser dem Standesamt Warendorf angezeigt werden.

Über den Sterbefall geht automatisch eine Mitteilung zur Meldebehörde des letzten Wohnortes.

  • Wer zeigt einen Sterbefall beim Standesamt an?

    Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

    Die Anzeige des Sterbefalles erfolgt in der Regel durch Personen der häuslichen Gemeinschaft, das Krankenhaus, oder den Bestatter.

  • Welche Aufgaben übernimmt der Bestatter?

    Abgesehen von der eigentlichen Bestattung einer verstorbenen Person unterstützt der Bestatter die Angehörigen unter Anderem mit der Anzeige beim Standesamt. 

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Anzeige des Sterbefalls

    • Todesbescheinigung des Arztes

    Wenn die verstorbene Person ledig war

    • Geburtsurkunde des Verstorbenen

    Wenn die verstorbene Person verheiratet, geschieden oder verwitwet ist

    • Eheurkunde des Verstorbenen

    Wenn die verstorbene Person verwitwet war

    • Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Wie wird ein Leichenpass ausgestellt?

    Ein Leichenpass wird benötigt, um eine verstorbene Person ins Ausland zu transportieren und dort zu bestatten. Einen Leichenpass erhalten Sie im Standesamt. Alle für eine Bestattung vorgeschriebenen Unterlagen müssen vorliegen. Wir empfehlen Ihnen im Einzelfall, das Standesamt vorab zu kontaktieren, um zu klären, welche Unterlagen erforderlich sind.

Hinweis: Es wird empfohlen sich beim Standesamt zu erkundigen, welche Urkunden und Bescheinigungen für die Anzeige eines Sterbefalles erforderlich sind.