Luftaufnahme der Warendorfer Altstadt

Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Beschreibung

An Sonntagen und Feiertagen gilt in Deutschland ein Fahrverbot für Lastkraftwagen (LKW) mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter LKW (unabhängig vom Gewicht). Dieses Fahrverbot soll die Ruhe an diesen Tagen gewährleisten.

 Ausnahmen

Es gibt jedoch einige Ausnahmen vom Fahrverbot. Diese Ausnahmen gelten unter anderem für:


  • Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen
  • Zugmaschinen mit einer Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt
  • Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören (z.B. Ausstellungs- oder Filmproduktionsfahrzeuge)
  • Kraftfahrzeuge, die bestimmte "Frisch"-Erzeugnisse befördern
  • Wohnwagen und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden

Dringende Transporte

In dringenden Fällen kann die Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung für die Durchführung von Transporten erteilen

Voraussetzungen

Die folgenden Voraussetzungen müssen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erfüllt sein:

  • Der Transport muss zwingend an einem Sonn- oder Feiertag durchgeführt werden.
  • Eine Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln (z.B. Bahn) ist nicht möglich.
  • Es liegt ein wichtiger Grund für den Transport vor (z.B. Lieferung von Lebensmitteln, Medikamenten oder Gefahrgut).

Gebühren

Die Gebühr für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung beträgt zwischen 10,20 € und 767,00 €

Antragstellung

Den Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung können Sie online oder schriftlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihres Antrags kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Beantragen Sie daher Ihre Ausnahmegenehmigung rechtzeitig.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde liegt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • Angaben zum Transport (z.B. Start- und Zielort, Ladung)
  • Nachweise, die den dringenden Grund für den Transport belegen

Die Unterlagen gibt es hier zum Download

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