Luftaufnahme der Warendorfer Altstadt

Großraum- und Schwertransporte

Großraum- und Schwertransporte

Beschreibung

Für Lastkraftwagen (LKW) mit Übergröße, Überlänge oder Übergewicht kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung nach § 29 Abs. 3 / § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO erteilt werden. Diese Ausnahmegenehmigung ermöglicht es dem LKW, bestimmte Straßenabschnitte zu befahren, die für solche Fahrzeuge normalerweise gesperrt sind.

Genehmigungsarten

Es gibt zwei Arten von Ausnahmegenehmigungen:

Einzelgenehmigung: Diese Genehmigung wird für einen einmaligen Transport erteilt.
Dauergenehmigung: Diese Genehmigung wird für einen bestimmten Zeitraum (z.B. ein Jahr) erteilt und kann für wiederkehrende Transporte verwendet werden.

Voraussetzungen

Die folgenden Voraussetzungen müssen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erfüllt sein:

  • Der Transport kann nicht auf andere Weise durchgeführt werden (z.B. mit kleineren Fahrzeugen).
  • Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs wird durch den Transport nicht gefährdet.
  • Die Straßeninfrastruktur ist für den Transport geeignet.

Antragstellung

Den Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung können Sie online oder schriftlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen.

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • Angaben zum Transport (z.B. Start- und Zielort, Ladung, Abmessungen und Gewicht des Fahrzeugs)
  • ggf. Nachweise, die die Dringlichkeit des Transports belegen

Formulare zum Download

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Gebühren

Die Gebühr für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung beträgt zwischen 35,00 € und 1.725,00 €.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihres Antrags kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Beantragen Sie daher Ihre Ausnahmegenehmigung rechtzeitig.