Großraum- und Schwertransporte
Beschreibung
Für Lastkraftwagen (LKW) mit Übergröße, Überlänge oder Übergewicht kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung nach § 29 Abs. 3 / § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO erteilt werden. Diese Ausnahmegenehmigung ermöglicht es dem LKW, bestimmte Straßenabschnitte zu befahren, die für solche Fahrzeuge normalerweise gesperrt sind.
Genehmigungsarten
Es gibt zwei Arten von Ausnahmegenehmigungen:
Einzelgenehmigung: Diese Genehmigung wird für einen einmaligen Transport erteilt.
Dauergenehmigung: Diese Genehmigung wird für einen bestimmten Zeitraum (z.B. ein Jahr) erteilt und kann für wiederkehrende Transporte verwendet werden.
Voraussetzungen
Die folgenden Voraussetzungen müssen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erfüllt sein:
- Der Transport kann nicht auf andere Weise durchgeführt werden (z.B. mit kleineren Fahrzeugen).
- Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs wird durch den Transport nicht gefährdet.
- Die Straßeninfrastruktur ist für den Transport geeignet.
Antragstellung
Den Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung können Sie online oder schriftlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen.
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular
- Angaben zum Transport (z.B. Start- und Zielort, Ladung, Abmessungen und Gewicht des Fahrzeugs)
- ggf. Nachweise, die die Dringlichkeit des Transports belegen
Formulare zum Download
Gebühren
Die Gebühr für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung beträgt zwischen 35,00 € und 1.725,00 €.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihres Antrags kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Beantragen Sie daher Ihre Ausnahmegenehmigung rechtzeitig.