Luftaufnahme der Warendorfer Altstadt

Haltverbot (vorübergehendes)

Haltverbot (vorübergehendes)

Beschreibung

Sie benötigen an einer Straße mit ständigem Parkaufkommen für einen Möbelwagen oder ein Liefer- oder Versorgungsfahrzeug vorübergehend eine freie Anfahr- und Ladezone? Das Team Straßenverkehr kann auf Antrag ein kurzfristiges Haltverbot anordnen. 

Hinweis: Die Schilder müssen selbst besorgt, aufgestellt und im Anschluss wieder entfernt werden! 

Voraussetzungen

Die folgenden Voraussetzungen müssen für die Anordnung eines Haltverbots erfüllt sein:

  • Es liegt ein wichtiger Grund für die Anordnung des Haltverbots vor (z.B. Umzug, Lieferung, Baustelle).
  • Das Haltverbot ist für den Zeitraum der Beladung bzw. des Umzugs unbedingt notwendig.
  • Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs wird durch das Haltverbot nicht gefährdet.

Antragstellung

Den Antrag auf ein Haltverbot können Sie online oder schriftlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen.

Unterlagen zum Download 

Gebühren

Die Gebühr für die Beantragung eines Haltverbots beträgt 35,00 €.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihres Antrags kann einige Tage in Anspruch nehmen. Die Haltverbote müssen zwingend 3 Werktage vorher aufgestellt werden,  Beantragen Sie daher bitte Ihr Haltverbot rechtzeitig.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Anordnung eines Haltverbots im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde liegt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Anordnung eines Haltverbots.