Haltverbot (vorübergehendes)
Beschreibung
Sie benötigen an einer Straße mit ständigem Parkaufkommen für einen Möbelwagen oder ein Liefer- oder Versorgungsfahrzeug vorübergehend eine freie Anfahr- und Ladezone? Das Team Straßenverkehr kann auf Antrag ein kurzfristiges Haltverbot anordnen.
Hinweis: Die Schilder müssen selbst besorgt, aufgestellt und im Anschluss wieder entfernt werden!
Voraussetzungen
Die folgenden Voraussetzungen müssen für die Anordnung eines Haltverbots erfüllt sein:
- Es liegt ein wichtiger Grund für die Anordnung des Haltverbots vor (z.B. Umzug, Lieferung, Baustelle).
- Das Haltverbot ist für den Zeitraum der Beladung bzw. des Umzugs unbedingt notwendig.
- Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs wird durch das Haltverbot nicht gefährdet.
Antragstellung
Den Antrag auf ein Haltverbot können Sie online oder schriftlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen.
Unterlagen zum Download
Gebühren
Die Gebühr für die Beantragung eines Haltverbots beträgt 35,00 €.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihres Antrags kann einige Tage in Anspruch nehmen. Die Haltverbote müssen zwingend 3 Werktage vorher aufgestellt werden, Beantragen Sie daher bitte Ihr Haltverbot rechtzeitig.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Anordnung eines Haltverbots im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde liegt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Anordnung eines Haltverbots.