Luftaufnahme der Warendorfer Altstadt

Handwerker - Parkausweis Warendorf

Handwerker - Parkausweis für Warendorf

Beschreibung

Mit dem Handwerkerparkausweis können Handwerksbetriebe während eines Arbeitseinsatzes in folgenden Bereichen parken:

  • im eingeschränktes Haltverbot/Zonenhaltverbot (Z. 286/290 StVO)
  • an Parkuhren
  • im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
  • in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne zeitliche Begrenzung 
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Z. 325 StVO)

Voraussetzungen

  • Der Parkausweis wird nur für Firmenfahrzeuge mit fester Firmenaufschrift in mindestens DIN A4 Größe ausgestellt.
  • Zulässige Gewerke sind u.a. Sanitär-, Elektro- und Heizungsinstallateure, Glaser, Schreiner etc.

Gültigkeit

Der Parkausweis ist ab Ausstellung eine Woche - max. zwei Jahre  Jahr im Bereich der Stadt Warendorf gültig (nicht in Fußgängerzonen!). 

Gebühren

Die Gebühr für den Handwerkerparkausweis ist gestaffelt. Sie beträgt für:

Bis eine Woche:  17,00 Euro

Bis einen Monat: 23,00 Euro

Bis drei Monate: 35,00 Euro

bis ein Jahr: 92,00 Euro

bis zwei Jahre: 173,00 Euro 

Antragstellung

Den Antrag auf Ausstellung eines Münsterland - Handwerkerparkausweises können Sie online oder schriftlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen.

Antrag zum Download

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