Handwerker - Parkausweis für Warendorf
Beschreibung
Mit dem Handwerkerparkausweis können Handwerksbetriebe während eines Arbeitseinsatzes in folgenden Bereichen parken:
- im eingeschränktes Haltverbot/Zonenhaltverbot (Z. 286/290 StVO)
- an Parkuhren
- im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
- in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne zeitliche Begrenzung
- in verkehrsberuhigten Bereichen (Z. 325 StVO)
Voraussetzungen
- Der Parkausweis wird nur für Firmenfahrzeuge mit fester Firmenaufschrift in mindestens DIN A4 Größe ausgestellt.
- Zulässige Gewerke sind u.a. Sanitär-, Elektro- und Heizungsinstallateure, Glaser, Schreiner etc.
Gültigkeit
Der Parkausweis ist ab Ausstellung eine Woche - max. zwei Jahre Jahr im Bereich der Stadt Warendorf gültig (nicht in Fußgängerzonen!).
Gebühren
Die Gebühr für den Handwerkerparkausweis ist gestaffelt. Sie beträgt für:
Bis eine Woche: 17,00 Euro
Bis einen Monat: 23,00 Euro
Bis drei Monate: 35,00 Euro
bis ein Jahr: 92,00 Euro
bis zwei Jahre: 173,00 Euro
Antragstellung
Den Antrag auf Ausstellung eines Münsterland - Handwerkerparkausweises können Sie online oder schriftlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen.
Antrag zum Download