Informationsstände im öffentlichen Verkehrsraum
Informationsstände im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Fußgängerzonen) sind zwar nicht erlaubnis- aber anzeigepflichtig.
So können wir den Standort festlegen, um ggfls. eine Doppelbelegung zu vermeiden sowie Ihnen die zu beachtenden verkehrsrechtlichen Belange mitteilen.
Voraussetzungen
Die folgenden Voraussetzungen müssen für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis erfüllt sein:
- Der Informationsstand muss an einem geeigneten Ort aufgestellt werden, der die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht gefährdet.
- Der Stand darf keine Beeinträchtigung für Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer darstellen.
- Der Antragsteller muss die Auflagen der Straßenverkehrsbehörde einhalten.
Antragstellung
Den Antrag auf einen Informationsstand können Sie formlos per Mail oder schriftlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen.
Gebühren
Für die Aufstellung eines Informationsstandes wird von der Stadt Warendorf keine Gebühr erhoben.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihres Antrags kann einige Tage in Anspruch nehmen. Beantragen Sie daher Ihre Sondernutzungserlaubnis rechtzeitig.