Münsterland - Handwerkerparkausweis
Beschreibung
Mit dem Münsterland - Handwerkerparkausweis können Handwerksbetriebe während eines Arbeitseinsatzes in folgenden Bereichen parken:
- im eingeschränktes Haltverbot/Zonenhaltverbot (Z. 286/290 StVO)
- an Parkuhren
- im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
- in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne zeitliche Begrenzung
- in verkehrsberuhigten Bereichen (Z. 325 StVO)
Voraussetzungen
- Der Parkausweis wird nur für Firmenfahrzeuge mit fester Firmenaufschrift in mindestens DIN A4 Größe ausgestellt.
- Der Handwerksbetrieb muss seinen Sitz in Warendorf haben.
- Zulässige Gewerke sind u.a. Sanitär-, Elektro- und Heizungsinstallateure, Glaser, Schreiner etc.
Gültigkeit
Der Parkausweis ist ab Ausstellung ein Jahr in den Keisen Warendorf, Coesfeld, Borken und der Stadt Münster gültig.
Gebühren
Die Gebühr für die Münsterlandgenehmigung beträgt 150,00 €.
Antragstellung
Den Antrag auf Ausstellung eines Münsterland - Handwerkerparkausweises können Sie online oder schriftlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen.
Antrag zum Download