Luftaufnahme der Warendorfer Altstadt

NRW - Handwerkerparkausweis

NRW - Handwerkerparkausweis 

Beschreibung

Die NRW-Genehmigung für Handwerker ist eine gebietsübergreifende Ausnahmegenehmigung, die zum Parken in folgenden Bereichen berechtigt:

  • im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot (Z. 286/290 StVO)
  • an Parkuhren
  • im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
  • in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne zeitliche Begrenzung 
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Z. 325 StVO)

Voraussetzungen

  • Der Parkausweis wird nur für Firmenfahrzeuge mit fester Firmenaufschrift in mindestens DIN A4 Größe ausgestellt.
  • Der Handwerksbetrieb muss seinen Sitz in Warendorf haben.
  • Es muss ein gültiger Eintrag in der Handwerksrolle vorliegen.

Gültigkeit

Der Parkausweis ist ab Ausstellung 1 Jahr gültig.

Gebühren

Die Gebühren für die NRW-Genehmigung staffeln sich je nach Anzahl der Bezirksregierungen, für die die Ausnahmegenehmigung gelten soll.

  • Regierungsbezirk Münster: 150,00 €
  • Jeder weitere Regierungsbezirk: 70,00 €
  • Höchstbetrag für ganz NRW: 348,00 €

Antragstellung

Den Antrag auf Ausstellung eines NRW - Handwerkerparkausweises können Sie online oder schriftlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen.

Antrag zum Download

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