NRW - Handwerkerparkausweis
Beschreibung
Die NRW-Genehmigung für Handwerker ist eine gebietsübergreifende Ausnahmegenehmigung, die zum Parken in folgenden Bereichen berechtigt:
- im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot (Z. 286/290 StVO)
- an Parkuhren
- im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
- in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne zeitliche Begrenzung
- in verkehrsberuhigten Bereichen (Z. 325 StVO)
Voraussetzungen
- Der Parkausweis wird nur für Firmenfahrzeuge mit fester Firmenaufschrift in mindestens DIN A4 Größe ausgestellt.
- Der Handwerksbetrieb muss seinen Sitz in Warendorf haben.
- Es muss ein gültiger Eintrag in der Handwerksrolle vorliegen.
Gültigkeit
Der Parkausweis ist ab Ausstellung 1 Jahr gültig.
Gebühren
Die Gebühren für die NRW-Genehmigung staffeln sich je nach Anzahl der Bezirksregierungen, für die die Ausnahmegenehmigung gelten soll.
- Regierungsbezirk Münster: 150,00 €
- Jeder weitere Regierungsbezirk: 70,00 €
- Höchstbetrag für ganz NRW: 348,00 €
Antragstellung
Den Antrag auf Ausstellung eines NRW - Handwerkerparkausweises können Sie online oder schriftlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen.
Antrag zum Download