Luftaufnahme der Warendorfer Altstadt

Sondernutzungen im öffentlichen Verkehrsraum

Sondernutzungen im öffentlichen Verkehrsraum

Beschreibung

Möchten Sie öffentliche Fläche nutzen, für z. B.

- Aufstellung von Mobiliar

- Aufstellung eines Plakatständers

- Aufstellung eines Containers

- Aufbau eines Gerüstes 

- Lagerung von Materialien  

benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Diese Erlaubnis regelt, welche Flächen in welchem Umfang für die private Nutzung freigegeben werden.

Voraussetzungen

Die folgenden Voraussetzungen müssen für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis erfüllt sein:

  • Die öffentlichen Flächen müssen für die Nutzung geeignet sein und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht gefährden.
  • Die Nutzung der Flächen darf keine Beeinträchtigung für Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer darstellen.
  • Der Antragsteller muss die Auflagen der Sondernutzungserlaubnis einhalten.

Antragstellung

Den Antrag auf eine Sondernutzungserlaubnis können Sie online oder schriftlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen.

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • Angaben zum Mobiliar (z.B. Art, Größe, Anzahl)
  • Angaben zum Standort des Mobiliars
  • ggf. Nachweise, die den Anlass der Nutzung belegen

Unterlagen zum Download

Keine Leistungen gefunden.

Gebühren

Die Gebühr für die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis beträgt zwischen 10,20 € und 179,00 € und richtet sich nach der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straße in der jeweils gültigen Fassung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihres Antrags kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Beantragen Sie daher Ihre Sondernutzungserlaubnis rechtzeitig.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde liegt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis.