Die fünf Kriterien
Als Voraussetzung zur Verleihung des Titels ,,Fairtrade-Stadt" muss Warendorf folgende Kriterien erfüllen:
1. Ratsbeschluss
Es liegt ein Beschluss der Kommune vor, dass bei allen Sitzungen der Ausschüsse und des Rates sowie im Bürgermeisterbüro Fairtrade-Kaffee sowie ein weiteres Produkt aus fairem Handel verwendet werden. Es wird die Entscheidung getroffen, als Stadt den Titel „Fairtrade-Stadt“ anzustreben.
- Am 19.12.2014 hat der Rat den entsprechenden Beschluss gefasst.
2. Steuerungsgruppe
Es wird eine lokale Steuerungsgruppe aus Vertretern verschiedener Zielgruppen gebildet, die auf dem Weg zur „Fairtrade-Stadt“ die Aktivitäten vor Ort koordiniert.
- Die lokale Steuerungsgruppe hat sich am 17.02.2014 gebildet.
3. Fairtrade-Produkte im Sortiment
In den lokalen Einzelhandelsgeschäften werden gesiegelte Produkte aus fairem Handel angeboten und in Cafés und Restaurants werden Fairtrade-Produkte ausgeschenkt.
- Die Mindestanzahl an Einzelhandelgeschäften (mindestens 8) und Gastronomiebetrieben (mindestens 4) wird errreicht.
4. Zivilgesellschaft
In öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen werden Fairtrade-Produkte angeboten und es werden dort Bildungsaktivitäten zum Thema „Fairer Handel“ durchgeführt.
- Die Mindestanzahl an Kirchengemeinden (mindestens 1), Schulen (mindestens 1) und Vereinen (mindestens 1) wird ebenfalls erreicht.
5. Medien
Die örtlichen Medien berichten über alle Aktivitäten auf dem Weg zur „Fairtrade-Stadt“.
- Die Glocke und die "Westfälischen Nachrichten "berichten regelmäßig über die Aktivitäten der Steuerungsgruppe".